Zahnzusatzversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wurden viele Leistungen drastisch reduziert - gerade im Bereich Zahnbehandlung. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungen der GKV aufstocken und so die umfangreichen Vorteile eines Privatpatienten genießen.

Zahnzusatzversicherung

Mit einer Zahnzusatzversicherung müssen Zahnarztbesuche nicht teuer werden.

Die selbst zu tragenden Zahnarztkosten sind bei Kindern im wesentlichen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung und bei den Erwachsenen die Kosten für Zahnersatz.

Zahnarztkosten bei Kindern

Eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern kann richtig teuer werden.
Die Behandlung richtet sich nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Die Krankenkassen erstatten die Kosten nur bei KIG 3, 4 und 5. Korrekturen bei Behandlungsgrad 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat bezahlt werden.

Die Kosten für Korrekturen bei Behandlungsgrad 1 und 2 bewegen sich im Bereich von 3.000,00 € bis 7.000,00 €.

Die Krankenkasse erstattet Ihnen bei Behandlungsgrad 3, 4 und 5, ab Beginn der Behandlung 80% der anfallenden Kosten. Die verbleibenden 20% erhalten Sie nach Abschluss der Behandlung. Somit soll sichergestellt werden, dass die Behandlung nicht abgebrochen wird.

Welche Kosten muss ich selbst bezahlen?

Die Krankenkasse zahlt bei Behandlungsgrad 3, 4 oder 5 nur die notwendige medizinische Behandlung und die muss nicht unbedingt hübsch aussehen.
Keine Kostenerstattung von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie beispielsweise  für Kunststoff-Brackets, Mini-Brackets oder Lingualtechnik, da diese Maßnahmen der Ästhetik dienen oder den Tragekomfort erhöhen.

Die selbst zu tragenden Kosten betragen je nach Behandlungsdauer und Behandlungsgrad zwischen 1.000,00 € und 2.500,00 €.

Im Gegensatz zu früher gibt es heute keine Zahnzusatzversicherung die immer sehr gute Leistungen erbringt. Entweder haben Sie hohen Kostenschutz bei KIG 1 und 2 oder Sie haben eine sehr gute Absicherung für KIG 3-5

Zahnarztkosten bei Erwachsenen

Im Laufe des Lebens unterliegen auch Zähne einem natürlichen Verschleiß und irgendwann ist auch eine Plombe nicht mehr möglich oder der Zahn muss gezogen werden. Jetzt ist ein Zahnersatz notwendig.
Die Krankenkassen beteiligen sich dabei nur mit einem sogenannten Festzuschuss. Dieser Festzuschuß kann je nach Bonusheft auch etwas höher ausfallen. Trotz des Festzuschusses verbleibt immer noch ein großer Teil an Kosten der selbst zu tragen ist.
Es gibt viele Zahnzusatzversicherungen mit unterschiedlichen Leistungen. Wichtig ist zu wissen, das eine Zahnzusatzversicherung aus 2 Bausteinen besteht.
1. die Zahnbehandlung
2. der Zahnersatz

Zahnbehandlung

Wer den Baustein Zahnbehandlung mitversichert hat, bekommt eine Kostenerstattung für

Zahnersatz

Wer den Baustein Zahnersatz mitversichert hat, hat Anspruch auf Kostenerstattung für

Es gibt einige Gesellschaften, die im Rahmen der Zahnzusatzversicherung  nur beide Bausteine anbieten und es gibt Gesellschaften bei denen jeder Baustein einzeln versichert werden kann. Bei Kindern sind immer beide Bausteine versichert.
Der Hauptunterschied bei den angebotenen Tarifen ist die Höhe der Kostenerstattung. Tarife die 80% erstatten sind natürlich erheblich günstiger als Tarife, die 100% der Kosten erstatten. Ob Sie auch den Baustein Zahnbehandlung mitversichern wollen müssen Sie selbst entscheiden. Alles eine Frage der Prämie.

Ein 30-jähriger kann eine Zahnzusatzversicherung mit 80% Erstattung für monatlich unter 10,00 € bekommen oder er wählt den Tarif mit 100% Erstattung inklusive Zahnbehandlung für fast 40,00 €.

Gerne erstelle ich Ihnen, dass für Sie passende Angebot.

Angebotsanfrage Zahnzusatzversicherung

Damit wir Ihnen Ihr gewünschtes Angebot richtig erstellen können, benötigen wir von Ihnen ein paar wenige Angaben

Bitte beachten Sie, dass für bereits angeratene, geplante oder laufende Behandlungen kein Versicherungsschutz gewährt werden kann. Das gilt auch für Spangen bei Kindern

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