Basisrente
Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge.
Aus diesem Grund ist ein Rentenbezug nicht vor dem 62. Lebensjahr möglich.
Sie erhalten die Basisrente für folgende Produkte:
- klassische Rentenversicherung
- fondsgebundene Rentenversicherung ohne Beitragsgarantie
- fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsgarantie
Es gibt keinen Unterschied zu den nicht staatlich geförderten Produkten.
Oft wird behauptet, dass die Basisrente oder auch Rüruprente genannt nur für Selbständige oder Besserverdienende geeignet ist. Das ist nicht richtig.
Von den Steuervorteilen profitiert jeder. Natürlich profitiert jemand mit einem hohen Einkommen stärker von den Steuervorteilen.
Beispiel: ledig, zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.000 €
Bei einem Basisvertrag mit 2.400 € Beitrag erstattet das Finanzamt 670 € zurück.
Basisrent als klassische Rentenversicherung
bei der klassischen Rentenversicherung legt die Versicherung Ihre eingezahlten Beiträge gewinnbringend an. Auf Grund von Vorschriften werden der Gesellschaft bei der Anlage der Gelder Vorschriften gemacht. Dadurch ist es für die Versicherung nicht möglich hohe Renditen zu erwirtschaften. Renditen von jährlich 3% oder mehr werden bei der heutigen Zinslage kaum noch möglich sein. Aus diesem Grund können wir für diese Art von Produkt auch keine Empfehlung abgeben.
Basisrente als fondsgebundene Rentenversicherung
Die Basisrente als fondsgebundene Rentenversicherung erhalten sie in 2 Varianten
Variante 1
- Die Versicherung bietet Ihnen die Möglichkeit aus verschiedenen Aktien- und Rentenfonds auszuwählen.
- Meistens können Sie den monatlichen Sparbetrag so aufteilen, dass das Geld in bis zu 10 unterschiedlichen Fonds angelegt wird.
- Sie können während der Laufzeit jederzeit bestimmen ob Ihr Sparbetrag in einen anderen Fonds einbezahlt werden soll.
- Die Aufteilung des Sparbetrags auf die einzelnen Fonds können Sie während der Laufzeit jederzeit ändern
Variante 2
- Die Versicherung bietet Ihnen die Möglichkeit aus verschiedenen Risikoszenarien auszuwählen.
- Die einzelnen Szenarien unterscheiden sich in der Anlage des Sparbetrags. Dies geht von sehr sicher bis spekulativ.
- Sie können während der Laufzeit jederzeit das Risikoszenario ändern.
- Gegenüber Variante 1 haben Sie den Vorteil, dass sich Profis darum kümmern in welchen Fonds Ihr Geld in den jeweiligen Szenarien erfolgt.
Beide Varianten werden mit oder ohne Beitragsgarantie angeboten
Bei der 100 % Beitragsgarantie verpflichtet sich die Versicherung bei Ablauf des Vertrages mindestens die einbezalten Beiträge zurückzuzahlen. Bei einer Garantie von 50 % ist es die Hälfte. Die Garantie hat einen entscheidenden Nachteil. In den ersten Jahren wird so gut wie kein Geld in die vom Kunden ausgewählten Fonds einbezahlt. Um die Garantie sicher zu stellen wird das Geld in sicheren Anlagen angelegt. Die Versicherungen schaffen hier aktuell nur eine jährliche Rendite von 2 % bis 3 %.
Wer auf eine Beitragsgarantie verzichtet kann von Anfang seine Sparbeiträgen in Aktienfonds anlegen. Bei der Anlage in Aktienfonds können Sie langfristig mit einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 7 % rechnen.
Verträge mit oder ohne Beitragsgarantie werden auch mit gemanagten Fonds und ETFs angeboten
Bei gemanagten Fonds kümmert sich ein Fondsmanager um die Zusammensetzung des entsprechenden Fonds und versucht das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Bei ETFs wird ein Index, wie der Dow Jones, DAX , Stoxx 50, MSCI World oder ein anderer, nachgebildet. Es werden Aktien entsprechend Ihres Verhältnisses aus dem entsprechenden Index gekauft.
Bei unabhängigen Vergleichen haben die ETFs meistens eine höhere Rendite gegenüber den gemanagten Fonds erreicht. Dies liegt auch den wesentlich höheren Verwaltungskosten der gemanagten Fonds.
Sie können wie bei Variante 1 selbst festlegen in welchen Fonds oder ETFs Ihr Sparbeitrag angelegt wird oder überlassen, wie bei Variante 2, gegen eine kleine Verwaltungsgebühr die Zusammenstellung den Profis.
Besonderheiten bei der Basisrente
Vorteile gegenüber einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung
- die Beiträge können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (2020 zu 90 % und ab 2025 zu 100 %)
- Sie können 2020 steuerlich gefördert bis zu 25.041 € einzahlen
- je nach Einkommen können bis 40 % der Beiträge vom Finanzamt erstattet werden
- flexible Beitragszahlung
- monatliche Zahlung kann jederzeit erhöht oder gesenkt werden
- Zuzahlungen jederzeit möglich
Nachteile gegenüber einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung
- die lebenslange Rente ist in voller Höhe steuerpflichtig
- keine einmalige Kapitalauszahlung möglich, nur lebenslange Rente
- bei Tod vor Rentenbezug erhalten nur der Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder das einbezahlte Kapital oder eine lebenslange Rente
- bei Tod während der Rentenzahlung erhalten nur der Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder eine Rente für die noch verbleibende Dauer der vereinbarten Rentengarantiedauer
- eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich, nur Beitragsfreistellung
Unsere Empfehlung
Im Gegensatz zu einer privaten Altersvorsorge haben Sie hier die Möglichkeit das Finanzamt an Ihrer Altersvorsorge zu beteiligen. Die Steuerersparnis in der Ansparphase ist für die allermeisten höher als die zu zahlende Steuer in der Rentenphase.
Falls Ihnen die Absicherung des Ehepartners wichtig, können Sie dies mit zusätzlich einschließbaren Zusatzbausteinen lösen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Anlage Ihres Sparbetrags durch Profis verwalten lassen. Wegen der Kosten empfehlen wir die gemangte Anlage mit ETFs. Bei langfristigen Sparverträgen sollte auf eine Beitragsgarantie generell verzichtet werden.
Historisch betrachtet hat sich eine Anlage an der Börse nach 15 Jahren noch nie negativ entwickelt. Somit ist die Beitragsgarantie bei Laufzeiten von oftmals 20 Jahren und länger nicht zu empfehlen. Mit der Beitragsgarantie verschenken Sie langfristig sehr viel Geld.
Gerne zeigen wir Ihnen die Unterschiede der verschiedenen Produkte.